Jedes Unternehmen ist inzwischen auf die Hilfe elektronischer Geräte angewiesen – Sie begleiten uns bei der täglichen Arbeit und stellen bei Beschädigungen oder Abhandenkommen den Betrieb vor eine große Herausforderung – und dies nicht nur in finanzieller Hinsicht. Eine umfassende Allgefahrenversicherung schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen und organisatorischen Risiken bei Schäden an Ihren wertvollen elektronischen Anlagen und Geräten. Die Elektronikversicherung der ZURICH stellt also eine Allgefahrendeckung her. Dies bedeutet, dass alle Gefahren (Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch nicht vorhergesehene Ereignisse) mitversichert sind, soweit sie nicht ausdrücklich in den Bedingungen ausgeschlossen werden.
Daten- und Kommunikationstechnik, Bürotechnik, Prozessrechner, Kassen und Waagen, Satz- und Reprotechnik, Bild- und Tontechnik z.B.:
Mess- und Prüftechnik, z.B.:
Medizintechnik, z.B.:
In der Hardwareversicherung sind Deckungen bis zu 1.5 Mio. € möglich. Daten und Datenträger können mit bis zu 500.000 € eingeschlossen werden und die Softwareabsicherung ist mit bis zu 150.000 € möglich. Prinzipiell ist eine Deckelung pro Einzelwert von 500.000 € vorgegeben, allerdings kann auf Anfrage auch davon abgewichen werden.
Grundsätzlich sind alle Betriebsstätten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ( auch als Homeoffice) pauschal versicherbar. Bei beweglichen Anlagen und Geräten besteht weltweiter Versicherungsschutz in Höhe von 50% der vereinbarten Versicherungssumme, allerdings maximal 300.000 €.
In der Sachdeckung können Sie zwischen 150 € und 250 € Selbstbeteiligung wählen. Dabei gilt bei Schäden außerhalb der versicherten Betriebsgrundstücke durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung immer ein 25 prozentiger Selbstbehalt, mindestens aber der gewählte SB ( 150 € / 250 €).
Die Eigenbeteiligung bei Schäden an versicherten Sonden und oder Schallköpfen (Endoskopie bzw. Ultraschalgeräte) beträgt immer 500 €.
Auch in der Datenversicherung können Sie zwischen 150 Euo und 250 € wählen. Dabei gilt hier bei Abhandenkommen von Softwareschutzmodulen durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung ein abweichender SB von 10 % mindestens der gewählte SB.
Über die Wiederherstellungskosten hinaus sind die nachfolgend genannten Kosten bis insgesamt 20 % der dokumentierten Gesamt-Versicherungssumme, maximal 100.000 EUR, auf Erstes Risiko versichert:
Angeboten wird eine Vertragslaufzeit von 1 oder 5 Jahren. Bei Wahl der 5-jährigen Laufzeit, wird automatisch ein Rabatt vergeben. Der Versicherungsvertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung (mind. 3 Monate vor Ablauf) erfolgt. Sollte der Onlinetarifrechner für die ZURICH Elektronikversicherung keine 5-jährige Laufzeit anzeigen, so wurde diese ausgeblendet, da keine finanziellen Vorteile durch eine längerfristige Laufzeit zu erhalten sind.
Wird im Fall eines Totalschadens die versicherte Sache nicht wiederbeschafft, wird der Zeitwert der versicherten Sache unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls, mindestens die Restschuld aus einem bestehenden Kreditvertrag zur Finanzierung der versicherten Sache ersetzt. Grenze der Entschädigung ist die Versicherungssumme.
Versichert sind zusätzlich Kosten für die Wiederherstellung von
Beitragsfrei sind diese Daten bis 15.000 € mitversichert. Diese Summe kann gegen Mehrbeitrag auf bis zu 500.000 € erhöht werden.
Die Kosten für die Wiederherstellung von
Gegen Mehrbeitrag kann die Softwareversicherung bis zu einer Versicherungssumme von 150.000 € beantragt werden.
Hier erhalten Sie die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen zur Elektronikversicherung der ZURICH
Über die ZURICH Elektronik-Pauschalversicherung sind nicht versicherbar:
Elektronische Maschinen- und CNC-Steuerungen; Geschwindigkeitsmessanlagen, Verkehrszähl- und Überwachungsanlagen, Verkehrsregelungsanlagen, Fahrkarten- und Parkscheinautomaten, Bohrloch- und Kanalfernsehanlagen, Beulen- und Lecksuchmolche, Tanksäulen und -automaten, Autowaschanlagen incl. Steuerungen, Großwiegeeinrichtungen (z.B. Fahrzeugwaagen), Fütterungscomputer, Navigationsanlagen und Fahrzeugelektronik in Kraft-, Wasser- und Luftfahrzeugen;
Geräte bei Tunnelarbeiten, unter Tage sowie auf schwimmenden Anlagen, Wasserbaustellen und sonstigen Anlagen auf See, sowie Photovoltaikanlagen.
Vorführgeräte, Handelsware und zu Service-, Reparatur-, Wartungszwecken o.ä. überlassene fremde Anlagen und Geräte
Anlagen und Geräte, für die der Versicherungsnehmer nicht die Gefahr trägt, z.B. durch Haftungsfreistellung bei gemieteten Sachen.
Hier finden Sie den Tarifrechner zur Berechnung der ZURICH Elektronikversicherung. Sie können den Tarif berechnen und auch den gewünschten Versicherungsantrag stellen.
ZURICH Elektronikversicherung... in der Zusammenfassung |
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Versicherungsbedingungen: | - Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE 2011) - Besondere Vereinbarungen Firmen ElektronikSchutz |
Art der Versicherung: | Allgefahrenversicherung |
Antragstellung: | Ausschließlich gewerblich |
Versicherbare Elektronikgeräte: | - Datentechnik, Kommunikationstechnik, Bürotechnik - Medizintechnik - Mess- und Prüftechnik, Prozessrechner, Kassen und Waagen - Bild- und Tontechnik - Satztechnik, Reprotechnik |
Versicherungssumme maximal: | 1.500.000 € für die Hardware 500.000 € für Daten/datenträger 150.000 € für Software 500.000 € für Einzelwerte |
Mindestbeiträge: | ab 135,-- EUR netto p.a. |
Selbstbeteiligung je Schadenfall | 150,00 oder 250 € 25 % Selbstbehalt bei versichertem Abhandenkommen im Rahmen der Außendeckung (mindestens der vereinbarte Selbstbehalt) |
Inkludierte Deckungserweiterungen |
- Unterversicherungsverzicht - Regressverzicht - Versicherungsschutz für Ersatzgeräte - Quotelungsverzicht bei grober Fahrlässigkeit bis 10.000 € - Daten und Programme prämienfrei bis 15.000 € mitversichert - Erstattung ausserhalb der Betriebsstätte bis 50% der Versicherungssumme - Mehrkosten für die bereitstellung eines Provisoriums als separate Position 10% max. 10.000 € - Schadensuchkosten 20% max. 100.000 € auf erstes Risiko - Eichkosten bis 5.000 € - Kühlmittel bis 10.000 € für Anlagen und Geräte der Medizintechnik - Mehrkosten 10%, maximal 10.000 € - Vorsorgeversicherung 50% der V-Summe bis max. 250.000 € - neu hinzukommende Betriebsstätten bis 50.000 € - sofortiger Reparaturbeginn bei Schäden bis 5.000 € - GAP-Deckung bei geleasten und/oder finanzierten Geräten und Anlagen - Freizügigkeit zwischen den Betriebsstätten - Weltweiter Versicherungsschutz bei beweglichen Anlagenn und Geräten bis 50% der V-Summe, max. 300.000 € - keine indexbezogene Beitragsanpassung - Technologiefortschritt - Schadennebenkosten mit 20% max.100.000 € abgesichert - Eigenreparaturkosten durch den VN bis 110% Gemeinkosten |
Mögliche Zusatzdeckung I (gegen Mehrbeitrag): | Daten- und Softwareversicherung |
Besonderheiten der ZURICH Elektronikversicherung: | - günstiges und starkes Leistungsspektrum |
Beitragsrechner und Onlineantrag: | Tarifrechner- und Onlineantrag zur ZURICH Elektronikversicherung |
Hinweis: Die oben aufgeführten Leistungen sind nur verkürzt und auszugsweise wiedergegeben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut in den diesem Tarif zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.