Alle gewerblich genutzten Anlagen und Geräte der fünf angebotenen Anlagengruppen sind ab einem Mindestbeitrag von 250 Euro pro Jahr über das proBusiness Konzept der ERGO versicherbar. Die maximale Versicherungssumme von 1 Mio. Euro für die Hardwaredeckung kann ergänzt werden mit der Softwareversicherung bis 100.000 Euro und der Mehrkostenversicherung bis 45.000 Euro.
In der Hardware Versicherung sind folgende Anlagegruppen versicherbar:
(z.B. EDV-Anlagen, Notebooks, Telefonanlagen, Mobiltelefone, Digitalkameras, Beamer, Kopiergeräte, Alarm- und Zutrittskontrollanlagen, elektronische Kassen und Waagen)
z.B. Röntgenanlagen, Laborgeräte, Ultraschallgeräte, Endoskopiegeräte, Dentaleinrichtungen
z.B. Prüfautomaten, Prozessrechner)
z.B. Farbauszugsanlagen, graphische Gestaltungssysteme, Foto- und Lichtsatzanlagen, Reprokameras
z.B. Fernseh- und Videoanlagen, produktionstechnische Anlagen für Fernseh- / Tonstudios und Rundfunksendern
Die Gesamt-Versicherungssumme kann bis zu 1.000.000 Euro betragen.
In der Softwareversicherung (Daten, Programme und Wechseldatenträger, der zu versicherten Hardware) kann die Versicherungssumme bis zu 100.000 Euro betragen. In der Mehrkostenversicherung (zeitabhängige Mehrkosten für die Benutzung fremder Anlagen, Anwendung anderer Arbeits- oder Fertigungsverfahren, Inanspruchnahme von Lohn-Dienstleistungen oder Lohn-Fertigungsleistungen oder Bezug von Halb- oder Fertigfabrikaten) bis zu 45.000 Euro. Die beitragsfreien Versicherungssummen in Höhe von 5.000 Euro können dementsprechend erhöht werden
Die Softwareversicherung leistet Entschädigung bei nachteiligen Veränderungen, Nichtverfügbarkeit oder Verlust der versicherter Daten und Programme, z.B. durch Störung oder Ausfall der Hardware; Schäden durch Computerviren sind nicht mitversichert.
Bei Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Einsatzmöglichkeit einer versicherten Anlage durch versicherte Sachschäden oder Abhandenkommen leistet die Mehrkostenversicherung die entsprechende Deckung.
Grundsätzlich gilt eine Selbstbeteiligung von 250 Euro je Schadenfall als vereinbart. Die Selbstbeteiligung für Abhandenkommen (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung) außerhalb des Versicherungsortes beträgt 25 Prozent aber mind. 250,00 €
In der Elektronikversicherung für Hardware sind folgende Deckungen bereits im Konzept enthalten:
Die Softwareversicherung bietet folgende beitragsfreie Leistungserweiterungen:
Die zur versicherten Hardware gehörende Software ist mit einer Versicherungssumme von 5.000 Euro beitragsfrei versichert. Bei anderem Versicherungsbedarf kann eine höhere Versicherungssumme gewählt werden (siehe Online-Tarifrechner). Softwareschutzmodule (z.B. Dongles) und der neuerliche Lizenzerwerb von kopiergeschützten Programmen sind hierbei je Versicherungsfall bis 2.500 Euro (ohne Mehrbeitrag) mitversichert.
Für die Mehrkostenversicherung gilt:
Sofern eine Mehrkostenversicherung beantragt wird, sind schadensbedingte, zeitunabhängige (einmalige) Mehrkosten (z.B. für Umprogrammierung) bis insgesamt 5.000 Euro je Versicherungsfall mitversichert.
Angeboten wird eine Vertragslaufzeit von 1 bis 5 Jahren. Der Versicherungsvertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung (mind. 3 Monate vor Ablauf) erfolgt. Sollte der Onlinetarifrechner für die ERGO Elektronikversicherung keine 5-jährige Laufzeit anzeigen, so wurde diese ausgeblendet, da keine finanziellen Vorteile durch eine längerfristige Laufzeit zu erhalten sind.
Wird im Fall eines Totalschadens die versicherte Sache nicht wiederbeschafft, wird der Zeitwert der versicherten Sache unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls, mindestens die Restschuld aus einem bestehenden Kreditvertrag zur Finanzierung der versicherten Sache ersetzt. Grenze der Entschädigung ist die Versicherungssumme.
Hier erhalten Sie die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen zur Elektronikversicherung der ERGO
Über die ERGO Elektronik-Pauschalversicherung sind nicht versicherbar:
Elektronische Maschinen- und CNC-Steuerungen; Geschwindigkeitsmessanlagen, Verkehrszählund Überwachungsanlagen, Verkehrsregelungsanlagen, Fahrkarten- und Parkscheinautomaten, Bohrloch- und Kanalfernsehanlagen, Beulen- und Lecksuchmolche, Tanksäulen und -automaten, Autowaschanlagen incl. Steuerungen, Großwiegeeinrichtungen (z.B. Fahrzeugwaagen), Fütterungscomputer, Navigationsanlagen und Fahrzeugelektronik in Kraft-, Wasser- und Luftfahrzeugen;
Geräte bei Tunnelarbeiten, unter Tage sowie auf schwimmenden Anlagen, Wasserbaustellen und sonstigen Anlagen auf See, Photovoltaikanlagen.
Vorführgeräte, Handelsware und zu Service-, Reparatur-, Wartungszwecken o.ä. überlassene fremde Anlagen und Geräte
Anlagen und Geräte, für die der Versicherungsnehmer nicht die Gefahr trägt, z.B. durch Haftungsfreistellung bei gemieteten Sachen.
Hinweis: Die oben aufgeführten Leistungen sind nur verkürzt und auszugsweise wiedergegeben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut in den diesem Tarif zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.