Das exklusive Konzept auf INTER Elektronikversicherung für nahezu alle elektronischen Geräte und Anlagen diverser Branchen bis zu einer Versicherungssumme von 1. Mio. EUR
Die Elektronik-Pauschalversicherung der BASLER Allgemeine Versicherung AG
Das günstige Versicherungskonzept auf Elektronikversicherung der VHV
Das All-Inklusive Versicherungskonzept auf Elektronikversicherung der Condor Allgemeine Versicherung AG - umfassend und einfach - bis zu 5.000.000 EUR Versicherungssumme
Heutzutage ist kaum eine Unternehmen oder die Arztpraxis in der Lage, sich dem Wettbewerb ohne den Einsatz von elektronischen Geräten und elektrotechnischen Anlagen zu stellen. Kommunikationstechnik, Überwachungstechnik, Informationstechnik, Bürotechnik, Reprotechnik, Medizintechnik etc. müssen effektiv, dauerhaft und reibungslos funktionieren. Kommt es durch unvorhersehbare Ereignisse zur Beschädigung oder gar zur Zerstörung von Peripherie, sind z. T. enorme Kosten für die Reparatur oder Wiederbeschaffung gegeben – Abhilfe schafft eine Elektronikversicherung.
Wie es der Name der Versicherung bereits aussagt, werden alle elektronischen Geräte eines Unternehmens, Gewerbebetriebes bzw. der Arztpraxis oder Klinik pauschal über einen Vertrag versichert.
Im Rahmen der Elektronik-Sachversicherung errechnet sich die Versicherungssumme aus dem Neuwert (Listenpreis) der zu versichernden Geräte zzgl. der Bezugskosten (Rabatte u. Nachlässe bleiben unberücksichtigt). Im Rahmen der Software-/Datenträgerversicherung ist der Kaufpreis der Programme und die Rekonstruktionskosten der Software mit einzubeziehen. Wichtig ist, dass alle elektronischen Geräte des Unternehmens bzw. der Arztpraxis berücksichtigt werden. Eine Anmeldung von einzelnen Anlagen oder Geräten ist über die hier angebotenen Tarife auf Elektronikversicherung nicht möglich. Haben Sie einzelnen Anlagen zu versichern, so kontaktieren Sie uns bitte.
Die meisten Versicherungstarife unterscheiden zwischen Geräten der Informationstechnik, Kommunikationstechnik, Bürotechnik, Medizintechnik, Bild- und Tontechnik, Reprotechnik, Mess- und Prüftechnik und der Medizintechnik. Die einzelnen Gruppierungen, welche von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sind, werden von unseren Tarifrechnern berücksichtigt und erleichtern somit eine Antragstellung.
Folgend erhalten Sie eine nicht abschließende pauschale Auflistung der Risikogruppierungen:
zu den Geräten der Informationstechnik zählen z. B.:
Zur Kommunikationstechnik gehören z. B.:
Die Bürotechnik beinhaltet z. B.:
Zu den Geräten der Medizintechnik zählen z. B.:
Der Bild- und Tontechnik sind z. B. zuzuordnen:
Geräte zur Mess- und Prüftechnik sind u. a.:
Was über den einzelnen Tarif unserer angebotenen Elektronik-Pauschalversicherung letztendlich versicherbar ist, erfahren Sie über die Leistungsbeschreibung der INTER Elektronikversicherung, Condor Elektronikversicherung, Basler Elektronikversicherung, ERGO Elektronikversicherung und der VHV Elektronik-Pauschalversicherung.
Die pauschale Elektronikversicherung zählt zu den Allgefahrenversicherungen. Entschädigung wird für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) sowie bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung geleistet.
Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
Der Versicherungsschutz besteht innerhalb des Versicherungsortes. Versicherungsort sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Betriebsgrundstücke. Bei einigen Anbietern kann es jedoch Abweichungen geben, welche sich auf ganze Betriebsstätten und mitversicherte mobile Peripherie (z. B. Laptop, Tablet-PC, Mobiltelefon etc.) beziehen. Die INTER Elektronik-Pauschalversicherung hat Beispielsweise eine "Weltweite Deckung" und die CONDOR Elektronik-Pauschalversicherung, sowie VHV Elektronik-Pauschalversicherung eine "Europaweite Deckung" in den Tarifen verankert. Eine Ausdehnung des Geltungsbereiches für mobile Peripherie kann, je nach Anbieter, auch weltweit ausgelegt sein.
Die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen regeln den Versicherungsschutz aber auch Regeln (Obliegenheiten) für den Versicherungsnehmer. Daher ist es von enormer Wichtigtkeit, dass diese eingehend geprüft werden, damit eventuell eintretende Schadenfälle möglichst abgesichert sind. Demnach isrt es gut zu wissen, dass die Elektronik-Pauschalversicherung in der Regel über die "Allgemeinen Bedingungen", den "Besondere Vereinbarungen" und vereinbarten "Klauseln" definiert wird. Hier erhalten Sie vorab alle unsere zur Versicherungsbedingungen zur Einsicht.
Bitte beachten Sie, dass diese Angebote nicht für die Versicherung von Photovoltaikanlagen gelten! Hier finden Sie spezielle Photovoltaik-Versicherungen.
Hinweis: Die oben aufgeführten Leistungen sind nur verkürzt und auszugsweise wiedergegeben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut in den diesem Tarif zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.